Verzögerung des CangG: Schauen wir mal genauer hin...

Nehmen wir zunächst einmal an, es kommt wie derzeit berichtet zu einer Verzögerung des CanG. Aktuell sehe ich dazu die zwei folgenden Szenarien als wahrscheinlich an:

  1. Der Vermittlungsausschuss wird sehr wahrscheinlich durch den Bundesrat angerufen. Es kommt zu einer Änderung und terminbedingt zu einem späteren Inkrafttreten des CanG. Relevant wäre hier vor allem, ob sich auf eine Änderung an der Amnestieregelung geeinigt wird oder nicht.
  2. Ebenfalls Vermittlungsausschuss durch den Bundesrat. Es kommt aber zu keinem Ergebnis beim Vermittlungsverfahren und der Bundesrat legt mit absoluter Mehrheit Einspruch gegen das Gesetz ein. Der Bundestag überstimmt den Einspruch mit absoluter Mehrheit. Der ganze Hick-Hack dauert seine Zeit, dadurch ein späteres Inkrafttreten. Aber am Ende kommt das Gesetz so wie wir es heute kennen.

Nun der Knackpunkt: Im Gesetz ist bekanntermaßen eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vorgesehen (Amnestieregelung), konkret heißt es dort:

Im Hinblick auf vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach Artikel 15 Absatz 1 dieses Gesetzes] verhängte Strafen nach dem Betäubungsmittelgesetz, die nach dem Konsumcannabisgesetz oder dem Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar und auch nicht mit Geldbuße bedroht sind, ist Artikel 313 entsprechend anzuwenden

Jetzt bleibt die Frage, welchen Einfluss das ganze auf die Arbeit der Justiz haben wird. Nun zum einen werden die natürlich erstmal damit beschäftigt sein, die ganzen Altfälle durchzuarbeiten. Aber viel interessanter ist wohl, dass ab dem Moment, ab dem klar ist, dass das Gesetz kommen wird, durch die Änderung im EGStGB eine Motivation exisitiert, sämtliche Fälle, die nach dem neuen Gesetz (d.h. unter 25 Gramm und 3 Pflanzen) legal wären, nicht weiter zu verfolgen, da deren Strafen ja durch Anwendung des Artikel 313 EGStGB zum Inkrafttreten des CanG rückwirkend erlassen werden. Würde das nicht einer Quasi-Legalisierung gleichkommen, da für solche Vergehen nicht mehr mit einer Strafe zu rechnen ist? Relevant wäre also garnicht der Termin des Gesetzes, sondern der Zeitpunkt des Verfahrensendes des Vermittlungsausschusses bzw. des Überstimmens des Bundestages!

Wie seht ihr das? Übersehe ich hier etwas oder hat Lauterbach mit dem Bestehen auf die Amnestieregelung einen sehr cleveren Schachzug gemacht? Wie auch immer, es bleibt spannend...